Rechtsprechung
BFH, 18.07.2013 - IX S 15/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Anhörungsrüge: rechtliches Gehör bei rügelosem Verhandeln; anderweitige Einschätzung der Prozesslage
- openjur.de
Anhörungsrüge: rechtliches Gehör bei rügelosem Verhandeln; anderweitige Einschätzung der Prozesslage
- Bundesfinanzhof
FGO § 96 Abs 2, FGO § 133a Abs 2 S 5, FGO § 133a Abs 4 S 2, FGO § 133a Abs 4 S 3, GG Art 103 Abs 1
Anhörungsrüge: rechtliches Gehör bei rügelosem Verhandeln; anderweitige Einschätzung der Prozesslage
- Bundesfinanzhof
Anhörungsrüge: rechtliches Gehör bei rügelosem Verhandeln; anderweitige Einschätzung der Prozesslage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 96 Abs 2 FGO, § 133a Abs 2 S 5 FGO, § 133a Abs 4 S 2 FGO, § 133a Abs 4 S 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG
Anhörungsrüge: rechtliches Gehör bei rügelosem Verhandeln; anderweitige Einschätzung der Prozesslage - rewis.io
Anhörungsrüge: rechtliches Gehör bei rügelosem Verhandeln; anderweitige Einschätzung der Prozesslage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 133a Abs. 4
Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs; Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei rügelosem Verhandeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs; Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
- FG Münster, 18.09.2012 - 11 K 2788/10
- BFH, 03.05.2013 - IX B 153/12
- BFH, 18.07.2013 - IX S 15/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 03.05.2013 - IX B 153/12
Nichtzulassungsbeschwerde: Unterlassene Amtsermittlung, Übergehen von …
Auszug aus BFH, 18.07.2013 - IX S 15/13
Jedenfalls wurde der Anspruch der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Kläger) auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren IX B 153/12 nicht verletzt.Ausweislich seines Beschlusses IX B 153/12 ist dies nicht geschehen.
- BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07
Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden
Auszug aus BFH, 18.07.2013 - IX S 15/13
Das Gericht ist aber nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2008 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056;… BFH-Beschluss vom 11. Mai 2011 V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523). - BFH, 06.12.2011 - IX S 19/11
Gegenvorstellung und Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 18.07.2013 - IX S 15/13
Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind daher erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Beteiligtenvorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 IX S 19/11, BFH/NV 2012, 438).
- BFH, 11.05.2011 - V B 113/10
Unzulässigkeit der vor Einlegung eines Einspruchs erhobenen Klage - Gewährung …
Auszug aus BFH, 18.07.2013 - IX S 15/13
Das Gericht ist aber nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2008 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; BFH-Beschluss vom 11. Mai 2011 V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523). - BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09
Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Sachaufklärungspflicht - Verletzung …
Auszug aus BFH, 18.07.2013 - IX S 15/13
Allerdings muss ein --zumindest fachkundig vertretener-- Beteiligter gerade bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte und prozessualen Möglichkeiten von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. August 2011 IX B 63/11, BFH/NV 2012, 53, unter 3.a; vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222, m.w.N.). - BFH, 23.08.2011 - IX B 63/11
Einzelfallbezogene Beurteilung des Umbaus eines Gebäudes als Neubau - Annahme …
Auszug aus BFH, 18.07.2013 - IX S 15/13
Allerdings muss ein --zumindest fachkundig vertretener-- Beteiligter gerade bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte und prozessualen Möglichkeiten von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. August 2011 IX B 63/11, BFH/NV 2012, 53, unter 3.a;… vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222, m.w.N.). - BFH, 11.03.2009 - VI S 2/09
Begründungsanforderungen und Prüfungsumfang bei einer Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 18.07.2013 - IX S 15/13
Es bleibt dahingestellt, ob die geltend gemachte Gehörsverletzung hinreichend i.S. von § 133a Abs. 2 Satz 5 FGO dargelegt wurde (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 2009 VI S 2/09, BFH/NV 2009, 1131;… vom 8. April 2010 IX S 22/09, BFH/NV 2010, 1299). - BFH, 08.04.2010 - IX S 22/09
Darlegungserfordernisse bei einer Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 18.07.2013 - IX S 15/13
Es bleibt dahingestellt, ob die geltend gemachte Gehörsverletzung hinreichend i.S. von § 133a Abs. 2 Satz 5 FGO dargelegt wurde (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 2009 VI S 2/09, BFH/NV 2009, 1131; vom 8. April 2010 IX S 22/09, BFH/NV 2010, 1299).